1 Nur im Zusammenhang mit Zahnersatz, einschließlich Material- und Laborkosten.
1 Ab 2.500 Euro ist ein Heil- und Kostenplan notwendig.
Ab dem 5. Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.