1 Ein Heil- und Kostenplan wird bei Implantaten und Kieferorthopädie benötigt.
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        1 Bei Taschentiefe unter 3,5 mm übernimmt die GKV keine Kosten, jedoch der Tarif DentalPro Z100
2 Mehrkosten wie z. B. Längenbestimmung, medikamentöse Einlagen und Anwendungen elektrophysikalisch-chemischer Methoden sind nicht erstattungsfähig.
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        Wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss die KIG-Einstufung vom Versicherungsnehmer bei der Versicherung eingereicht werden.
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        1 Narkose und Sedierungen werden im Einzelfall übernommen, wenn anhand von Röntgenbildern und zahnärztlichem Attest die Notwendigkeit von der ARAG Versicherung geprüft wurde.
2 Ein Heil- und Kostenplan wird bei Implantaten und Kieferorthopädie benötigt.
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        Ab dem 3. Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.