1 Mehrkosten wie z. B. Längenbestimmung, medikamentöse Einlagen und Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden sind nicht erstattungsfähig.
1 Narkose, Akupunktur und Hypnose werden im Bereich Zahnbehandlung bezuschusst.
Ab dem 5. Versicherungsjahr keine Begrenzungen mehr.