1Leistungen werden inkl. und exkl. GKV erstattet. Dabei kann der höhere Erstattungssatz mit den Leistungen der GKV erreicht werden.
1 Für Leistungen die von Zahnärzten ohne aktuelle Kassenzulassung durchgeführt werden, stehen 35 % Erstattungen für den Bereich Zahnersatz und 100 % Erstattung für Inlays zur Verfügung.