1 Die Bayerische Zahnzusatzversicherung belohnt Versicherte, die ein geführtes Bonusheft vorweisen können. Im Bereich Zahnersatz werden Erstattungssätze inkl. GKV wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 80 %, mindestens 5 Jahre 85 % und mindestens 10 Jahre 90 %. Die Vergabe der Prozente wird nicht beim Versicherungsbeginn festgelegt, sondern vor eventuellen Behandlungen, bei der ein Heil- und Kostenplan erstellt wird. So hat der Versicherte die Möglichkeit, durch regelmäßige Teilnahme von Vorsorgeuntersuchungen, die Erstattungssätze im Bereich Zahnersatz zu erhöhen.
1 Die Bayerische Zahnzusatzversicherung belohnt Versicherte, die ein geführtes Bonusheft vorweisen können. Im Bereich Zahnersatz werden Erstattungssätze inkl. GKV wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 80 %, mindestens 5 Jahre 85 % und mindestens 10 Jahre 90 %. Die Vergabe der Prozente wird nicht beim Versicherungsbeginn festgelegt, sondern vor eventuellen Behandlungen, bei der ein Heil- und Kostenplan erstellt wird. So hat der Versicherte die Möglichkeit, durch regelmäßige Teilnahme von Vorsorgeuntersuchungen, die Erstattungssätze im Bereich Zahnersatz zu erhöhen.
1 Die Erstattungshöhe ist auf 500 € pro Kalenderjahr begrenzt.
2 Die Erstattungshöhe ist auf 250 € pro Kalenderjahr begrenzt.
1Narkose, Akupunktur und Hypnose werden bei medizinischer Notwendigkeit bis zu 500 € pro Jahr erstattet. Voraussetzung ist, dass die Leistung in direktem Zusammenhang mit einer zu ersetzenden Aufwendung für Zahnbehandlung oder Zahnersatz steht.
2Erstattung im Rahmen der Hauptleistung. Die Bayrische Zahnzusatzversicherung belohnt Versicherte, die ein geführtes Bonusheft vorweisen können. Im Bereich Zahnersatz werden Erstattungssätze inkl. GKV wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 80 %, mindestens 5 Jahre 85 % und mindestens 10 Jahre 90 %. Die Vergabe der Prozente wird nicht beim Versicherungsbeginn festgelegt, sondern vor eventuellen Behandlungen, bei der ein Heil- und Kostenplan erstellt wird. So hat der Versicherte die Möglichkeit, durch regelmäßige Teilnahme von Vorsorgeuntersuchungen, die Erstattungssätze im Bereich Zahnersatz zu erhöhen.
1Angeratene oder beabsichtigte Behandlungen können unter Berücksichtigung der Wartezeit mitversichert werden (z.B. eine Füllung). Es werden bei bestimmten Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen) mit verminderter Leistungsstaffel oder Leistungsausschlusst policert.