ERGO ZAB + ZAE + ZBB + ZBE


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Leistungen im Überblick


Zahnersatz
Regelversorgung
100 %
Implantate
90 %
Knochenaufbau
90 %
Labortechnische Kosten
90 % - 100 %
Kronen, Brücken und Prothesen (inkl. GKV)
90 %
Kronen, Brücken und Prothesen (ohne GKV)
55 % 1
Keramikverblendschalen / Veneers
90 % 2 (max. bis 8er Zahn)
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
90 % - 100 %

1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.

2 Für Veneers werden keine Leistungen erbracht.

Inlays
Inlays
100 %

Wichtig: Inlays werden in diesem Tarif nicht als Zahnersatz, sondern als Zahnbehandlung (Tarif ZBB) angesehen.

Hochwertige Kunststofffüllungen
Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %
Zahnbehandlung
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
100 %
Parodontalbehandlung (ohne GKV)
100 %
Schleimhauttransplantation (inkl. GKV)
0 %
Schleimhauttransplantation (ohne GKV)
0 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
100 %
Wurzelbehandlung (ohne GKV)
100 %
Wurzelspitzenresektion (ohne GKV)
100 %
Wurzellängenmessung (ohne GKV)
0 %
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
100 % (2x pro Jahr)
Fissurenversiegelung
Ja
Fluoridierung
Ja
Kariesrisikodiagnostik
Ja
Mundhygienestatus
Ja
Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene
0 %
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Nein
Invesalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Nein
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Nein
Mini-Brackets
Nein
Kunststoff-Brackets
Nein
Retainer (Zahnstabilisator)
Nein
Farblose Bögen
Nein
Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
0 %
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
0 %
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Nein
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Nein
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Nein
Mini-Brackets
Nein
Kunststoff-Brackets
Nein
Retainer (Zahnstabilisator)
Nein
Farblose Bögen
Nein
Sonderleistungen
Laserbehandlungen
100 %
Vollnarkose bei Behandlungen
0 %
Akupunktur zur Schmerzlinderung
0 %
Hypnose zur Schmerzlinderung
0 %
Behandlungen mit OP-Mikroskop
100 %
CEREC-Behandlung
100 %
Digitale Volumentomographie
100 %
VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
100 %
Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
100 %
Bakterienanalysen und DNA-Tests
100 %
Knirscher- und Aufbissschienen
100 %
DROS-Schienen
100 %
Fehlende Zähne
Keine Leistung
Herausnehmbare Prothesen
Keine Begrenzung
Leistungssteigerung durch Bonusheft
Nein
Eigener Material- und Laborkostenkatalog
Nein
GKV-Bonusanrechnung
Nein
Sehhilfe
Nein
Zweitmeinung eines weiteren Arztes
Ja
Leistungssteigerung durch Kooperationszahnärzte
Nein
Beitragsfortzahlung bei Arbeitslosigkeit
Nein
SF-Rabatt
Nein
Auslandskrankenschutz
Nein
Leistung im Ausland (inkl. GKV)
Ja
Leistung im Ausland (privatärztlich)
Ja 1
Heil- und Kostenplan
Nein, aber empfohlen

1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.

Wartezeiten
Wartezeit Zahnersatz
Keine Wartezeit
Wartezeit Inlays
Keine Wartezeit
Wartezeit hochwertige Kunststofffüllungen
Keine Wartezeit
Wartezeit Zahnbehandlung
Keine Wartezeit
Wartezeit Prophylaxe / professionelle Zahnreinigung
Keine Wartezeit
Wartezeit Kieferorthopädie
Keine Leistung
Entfallen bei unfallbedingten Maßnahmen
Ja
Allgemeine Tarifinhalte
GOZ-Begrenzung (Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte)
3,5 facher Satz
Begrenzung - Preis- und Leistungs-Verzeichnis für Behandlungen
Nein
Mindestvertragsdauer
Keine Mindestvertragslaufzeit
Kündigungsfrist
jeden Monat
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert
Mitversichern von fehlenden Zähnen
Nein
Mitversichern von herausnehmbaren Prothesen
Ja
Mitversichern von vorhandenen Kronen, Brücken und Füllungen
Ja
Gesundheitsfragen
keine
Leistungen beim Privatarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, -35 % Leistung 1

1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.

Begrenzungen zum Vertragsbeginn
Leistungsbegrenzung bezieht sich auf Bereich(e)
Zahnersatz, Füllungen, Inlays, Prophylaxe, Wurzel- und Parodontosebehandlung
Laufzeit der Leistungsbegrenzung
4 Jahre
Berechnungsart der Jahre
Versicherungsjahr (12 Monate ab Versicherungsbeginn)
Anrechnung Leistungsbegrenzungen von den Vorjahren
Ja
Gesamterstattung während der Leistungsstaffel
4000 €
Beberechnung von Erstattungen
vom Rechnungsbetrag
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Leistungsbegrenzungen
Ja
Leistungsstaffel

Tarifbaustein ZAB (Zahnersatz 75%)

ersten 12 Monate
250 €
ersten 24 Monate
500 €
ersten 36 Monate
750 €
ersten 48 Monate
1000 €

Tarifbaustein ZAE (Zahnersatz 15%)

ersten 12 Monate
250 €
ersten 24 Monate
500 €
ersten 36 Monate
750 €
ersten 48 Monate
1000 €

ZBB (Füllungen, Inlays, Prophylaxe)

ersten 12 Monate
250 €
ersten 24 Monate
500 €
ersten 36 Monate
750 €
ersten 48 Monate
1000 €

Tarifbaustein ZBE (Wurzel- und Parodontosebehandlung, Prophylaxe)

ersten 12 Monate
250 €
ersten 24 Monate
500 €
ersten 36 Monate
750 €
ersten 48 Monate
1000 €

Ab dem fünften Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.

Beitragsübersicht
Erhöhter Beitrag aufgrund Altersrückstellung
Nein
0 - 20 Jahre
9,60 €
21 - 30 Jahre
20,80 €
31 - 40 Jahre
29,80 €
41 - 50 Jahre
36,80 €
ab 51 Jahre
44,80 €
Kostenerstattung von angeforderten Unterlagen
Kostenerstattung von angeforderten Unterlagen
Ja
Weitere Informationen
Produktinformationen
Antragsformular und Versicherungsbedingungen