1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.
2 Für Veneers werden keine Leistungen erbracht.
1 Wichtig: Inlays werden in diesem Tarif nicht als Zahnersatz, sondern als Zahnbehandlung (Tarif ZBB) angesehen.
1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.
1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.
Tarifbaustein ZAB (Zahnersatz)
Tarifbaustein ZAE (Zahnersatz)
Tarifbaustein ZBB (Füllungen, Inlays, Prophylaxe)
Ab dem 5. Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.