1 Für Behandlungen im Ausland werden keine Leistungen erstattet.
1 Für Behandlungen im Ausland werden keine Leistungen erstattet.
2 Für Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich.
Ab dem 5. Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.