1 Kosten werden inkl. und exkl. der GKV übernommen. Mehrkosten wie z. B. Längenbestimmung, medikamentöse Einlagen und Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden sind nicht erstattungsfähig.
1 Kosten für kieferorthopädische Behandlung übernimmt die GKV. Für die Mehrkosten leistet dieser Tarif. Jedoch sind die Leistungen auf 2.000 € auf die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Offene Leistungsansprüche aus der Leistungsstaffel vom Vorjahr können nicht übertragen werden. Ab dem 4. Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.