1 Bei der Regelversorgung werden bis zu 100 % erstattet.
1 Akupunktur wird bei medizinischer Notwendigkeit und im Zusammenhang mit Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen zu 100 % erstattet. Vollnarkose wird bei medizinischer Notwendigkeit für alle Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen zu 100 % erstattet. Hypnose ist nicht versichert.
Tarifbaustein ZahnVorsorge ZV - (Zahnbehandlung/ Prophylaxe)
Ab dem 3. Kalenderjahren oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.