1 Wichtig: Sollen die vor Versicherungsbeginn fehlenden Zähne mit einem Implantat versorgt werden, sind die Kosten innerhalb der ersten vier Kalenderjahre auf maximal 700 € pro Implantat und evtl. Zusatzkosten begrenzt.
1 Ab dem 21. Lebensjahr wird pro Kalenderjahr ein Rechnungsbetrag von maximal 150 € zu 70 % erstattet.
1 Wichtig: Sollen die vor Versicherungsbeginn fehlenden Zähne mit einem Implantat versorgt werden, sind die Kosten innerhalb der ersten vier Kalenderjahre auf maximal 700 € pro Implantat und evtl. Zusatzkosten begrenzt.
Im ersten Kalenderjahr kann sich die Leistungsbegrenzung je nach Versicherungsbeginn verringern:
| Tarifbeginn: | Leistungsbegrenzung |
|---|---|
| 01.01. - 31.03. | 1.000 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.04. - 30.06. | 750 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.07. - 30.09. | 500 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.10. - 31.12. | 250 € für das erste Kalenderjahr |
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Erstattung auf maximal 4.000 € pro Kalenderjahr fortlaufend begrenzt.
Ab dem fünften Kalenderjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.
Im ersten Kalenderjahr kann sich die Leistungsbegrenzung je nach Versicherungsbeginn verringern:
| Tarifbeginn: | Leistungsbegrenzung |
|---|---|
| 01.01. - 31.03. | 1.000 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.04. - 30.06. | 750 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.07. - 30.09. | 500 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.10. - 31.12. | 250 € für das erste Kalenderjahr |
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Erstattung auf maximal 4.000 € pro Kalenderjahr fortlaufend begrenzt.
Ab dem fünften Kalenderjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.