1 Wichtig: Sollen die vor Versicherungsbeginn fehlenden Zähne mit einem Implantat versorgt werden, sind die Kosten innerhalb der ersten vier Kalenderjahre auf maximal 900 € pro Implantat und evtl. Zusatzkosten begrenzt.
1 Ab dem 21. Lebensjahr wird pro Kalenderjahr ein Rechnungsbetrag von maximal 150 € zu 90 % erstattet.
1 Wichtig: Sollen die vor Versicherungsbeginn fehlenden Zähne mit einem Implantat versorgt werden, sind die Kosten innerhalb der ersten vier Kalenderjahre auf maximal 900 € pro Implantat und evtl. Zusatzkosten begrenzt.
Im ersten Kalenderjahr kann sich die Leistungsbegrenzung je nach Versicherungsbeginn verringern:
| Tarifbeginn: | Leistungsbegrenzung |
|---|---|
| 01.01. - 31.03. | 1.000 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.04. - 30.06. | 750 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.07. - 30.09. | 500 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.10. - 31.12. | 250 € für das erste Kalenderjahr |
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Erstattung ohne Begrenzung pro Kalenderjahr fortlaufend.
Im ersten Kalenderjahr kann sich die Leistungsbegrenzung je nach Versicherungsbeginn verringern:
| Tarifbeginn: | Leistungsbegrenzung |
|---|---|
| 01.01. - 31.03. | 1.000 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.04. - 30.06. | 750 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.07. - 30.09. | 500 € für das erste Kalenderjahr |
| 01.10. - 31.12. | 250 € für das erste Kalenderjahr |
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Erstattung ohne Begrenzung pro Kalenderjahr fortlaufend.