1 Erstattung 50% von 120 Euro entspricht 60 Euro, auch für Restkosten, wenn die GKV einen Teil übernimmt.
1 Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden.
1 Prozentuale Erstattung auf 50 % entspricht 4500 €.
2 Wird nach Abzug der GKV, sprich die verbleibende Restkosten tarifgemäß erstattet.