1 Erstattung 70% von 120 Euro entspricht 84 Euro, auch für Restkosten, wenn die GKV einen Teil übernimmt.
1 Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden.
1 Prozentuale Erstattung auf 70 % entspricht 6300 €.
2 Wird nach Abzug der GKV, sprich die verbleibende Restkosten tarifgemäß erstattet.