1 Regulär 50 % Erstattung. Wird ein kooperierendes Dentallaboren (in Deutschland) genutzt, erhöht sich die Erstattung auf 55 %.
1 Regulär 50 % Erstattung. Wird ein kooperierendes Dentallaboren (in Deutschland) genutzt, erhöht sich die Erstattung auf 55 %.
1 Maximal 200 Euro pro Versicherungsjahr. Hierzu zählen: Analog-Sedierung (Dämmerschlaf), Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur, Hypnose.
2 Heil- und Kostenplan erforderlich für Einzelprüfung.
Nach dem 48., 72. bzw. 96. Versicherungsmonat oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung. Wichtig: Je nach Zahnstatus kann sich die Leistungsstaffel auf 12, 18 oder 24 Monaten (z. B. bei drei fehlenden Zähnen) ändern.