1 Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 50 % erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 % möglich.
1 Leistungen ist Regulär 20 % bis zu 50 % als Kulanzzahlung.
1 Im Baustein BZGU20 bis max. 80 € im Rahmen der professionellen Zahnreinigung, jedoch nicht als Einzelmaßnahme.
2 Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 50 % erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 % möglich.
3 Leistungen nach Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ abgerechnet.
Kombinationen für Leistungsstaffel 1
| Fehlende Zähne | Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate |
|---|---|
| 0 | 0 - 8 |
| 1 | 0 - 8 |
| 2 | 0 - 8 |
Kombinationen für Leistungsstaffel 2
| Fehlende Zähne | Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate |
|---|---|
| 0 | 9 - 16 |
| 1 | 9 - 14 |
| 2 | 9 - 13 |
| 3 | 0 - 9 |
| 4 | 0 - 6 |
| 5 | 0 - 4 |
Kombinationen für Leistungsstaffel 3
| Fehlende Zähne | Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate |
|---|---|
| 0 | 17 - 21 |
| 1 | 15 - 21 |
| 2 | 14 - 21 |
| 3 | 10 - 19 |
| 4 | 7 - 18 |
| 5 | 5 - 14 |
| 6 | 0 - 11 |
| 7 | 0 - 8 |
| 8 | 0 - 6 |
Nach dem 48., 72. bzw. 96. Versicherungsmonat oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung. Hinweis bei einreichen von Rechnungen: Bei einem Rechnungsbetrag von 1.000 €, erstattet die Württembergischen Versicherung maximal 50 %. So erhält der Versicherte für 12, 18 oder 24 Monate (je nach Leistungsstaffel) einen festen Erstattungsbetrag. Die Rechnung muss als private Rechnung (ohne Kassenanteil) eingereicht werden, da sonst der erhöhte Rechnungsbetrag bemessen wird. Im Baustein Zahn & Brille“ (BZGU20) sind: 200 € in 12 Monaten, 400 € in 24 Monaten, 600 € in 36 Monaten, 800 € in 48 Monaten.