Häufige Fragen und Antworten


Zur Zahnzusatz­versicherung


Häufige Fragen und Antworten zur Zahnzusatz­versicherung


Hier erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Nutzer rund um die Zahnzusatz­versicherung.

Zahnzusatz­versicherungs­vergleich

Warum macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine grundlegende Versorgung der Zähne, reicht allerdings in vielen Bereichen nicht aus für eine optimale Versorgung. Dies gilt insbesondere für private Zusatzleistungen beim Zahnarzt, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt werden. Vor allem bei Zahnersatz drohen den gesetzlich Versicherten hohe Zuzahlungen, da sie nur noch einen Festzuschuss erstattet bekommen. In den meisten Fällen deckt dieser Festzuschuss nur etwa 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung ab.

Aus diesem Grund ist eine private Zahnzusatzversicherung wichtig, um sich vor den Kosten beim Zahnarzt zu schützen. Der Eigenanteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch mehrere Tausend Euro betragen kann, wird dann je nach gewähltem Tarif deutlich reduziert. Man bezahlt einen kleinen monatlichen Beitrag und schützt sich vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen. Zudem haben privat Zusatzversicherte Zugriff auf Privatleistungen, die sie sonst komplett aus eigener Tasche bezahlen müssten und genießen die Vorteile als Privatpatient.

Schon bei Kindern macht eine Zahnzusatzversicherung auch in jungem Alter Sinn, um beispielsweise zukünftig anstehende Kieferorthopädische Maßnahmen, die in die Tausende gehen, abzudecken.

Bis zu welchem Höchstalter kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Da es auf dem Markt die verschiedensten Tarife und Bedingungen gibt, existiert ein allgemein gültiges Höchstalter nicht. Einige Tarife haben keinerlei Höchstalter, während andere Versicherte nur bis zu einem bestimmten Alter annehmen. Wir empfehlen in jedem Fall, unseren Vergleichsservice zu nutzen, um sich die besten und passenden Tarife herausfiltern zu lassen. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an, telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen unsere Aufgabe darin, das bestmögliche Preis-/Leistungsverhältnis für die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden herauszuholen.

Kann ich meine Kinder oder Ehepartner wie bei der Krankenkasse mitversichern?

Die Zahnzusatzversicherung ist eine Privatversicherung und als solche stets nur für den Versicherten selbst gültig. Anders als bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag jeweils nur für eine Person berechnet. Wenn Sie Ihre Kinder oder Ehepartner ebenfalls absichern wollen, sollten Sie dementsprechend jeweils einen eigenen Antrag stellen. Zudem sind die Bedürfnisse von Mensch zu Mensch unterschiedlich und wir empfehlen Ihnen, stets eine individuell passende Absicherung für jedes Familienmitglied abzuschließen. Im Zweifelsfall auch bei verschiedenen Versicherern. Nehmen Sie auch gerne direkten Kontakt mit uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne mit einer persönlich abgestimmten Beratung weiter.

Macht eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder Sinn?

Wenn Sie die bestmögliche Versorgung Ihrer Kinder auch im Bereich der Zahnversorgung wünschen, empfehlen wir Ihnen auch hier eine passende Absicherung. So können Sie beispielsweise Kieferorthopädische Maßnahmen in den Versicherungsschutz aufnehmen, so dass bei einer festgestellten Fehlstellung der Zähne auch in jungen Jahren eine optimale Behandlung bezahlbar bleibt und Sie nicht auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nämlich nur für eine sogenannte Regelversorgung. Die Zusatzkosten für nachvollziehbare Extras, wie zum Beispiel Keramik-Brackets oder unsichtbare (Invisalign) Zahnspangen müssen Sie selbst bezahlen.

Bei leichten Fehlstellungen (die Krankenkassen stufen den Schweregrad in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) von 1 (leicht) bis 5 (extrem ausgeprägt) ein) bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht. Erst ab KIG 3 können Sie auf einen Zuschuss der Krankenkasse bauen, der aber ebenfalls nicht die kompletten Kosten abdeckt.

Die private Zusatzversicherung bietet eine Vielzahl an Tarifen, die schon in den KIG 1 und 2 Leistungen erbringen und die Kosten in wesentlich höherem Maße auch bei den KIG 3-5 abdecken. Da die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen schon auf Grund der langwierigen Behandlungen meist schnell in die Tausende gehen, empfehlen wir Ihnen schon frühzeitig vorzusorgen. Für wenige Euro im Monat können Sie sich bereits erhebliche Leistungen sichern.

Neben der Kieferorthopädie machen auch Tarifbausteine für Zahnbehandlung und Zahnreinigung Sinn, um schon früh auf die vollen Möglichkeiten der hochwertigen Behandlungen beim Zahnarzt zugreifen zu können und Ihren Kindern die bestmögliche Vorsorge zu bieten.

Bedenken Sie dabei: Hat der Zahnarzt erst eine Fehlstellung diagnostiziert, lassen sich die nötigen Behandlungen nicht mehr mitversichern. Je eher Sie sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen, umso besser ist es für Sie und Ihr Kind.

Wir haben eine breite Palette an Tarifen, die speziell für Kinder empfehlenswert sind. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder wenden Sie sich auch gerne telefonisch oder per E-Mail an unser Expertenteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung beinhalten?

Grundlegend gibt es vier verschiedene Leistungsbereiche in der privaten Zahnzusatzversicherung. Diese Bausteine sollten Sie nach Ihren persönlichen Erwartungen im Leistungs-Spektrum ihrer Zusatzversicherung berücksichtigen.

Im Erwachsenenalter ist die Leistung für Kieferorthopädische Maßnahmen meist nicht mehr so wichtig und kann in vielen Fällen vernachlässigt werden. Der Verzicht auf diesen Leistungs-Baustein wirkt sich zudem positiv auf die Beitragshöhe aus.

Generell sollten Sie auf möglichst hohe Erstattungssätze achten in den Bereichen, die Ihnen persönlich wichtig sind.

Die optimale Zahnbehandlung und die Abdeckung von Kosten für Kunststoff-Füllungen, Therapien gegen Parodontose und Parodontitis (Parodontal-Behandlungen), Versiegelungen der Kauflächen (Fissuren) und Wurzelbehandlungen ist nach Meinung unseres Expertenteams ein wichtiger Bestandteil einer guten Zahnzusatzversicherung. Der Baustein Zahnbehandlung sollte also möglichst gut abgedeckt werden.

Zahnersatz ist mit steigendem Alter auch immer wichtiger. Und gerade hier erwarten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen hohe Eigenanteile, die schnell in die Tausende gehen. Es gibt Basis-Tarife, die bis zu 60 % Erstattung vorsehen. Wir empfehlen aber höhere Leistungen zu preisgünstigen Beiträgen zu wählen.

Eine gute Mundhygiene ist die Basis für gesunde Zähne. Die professionelle Zahnreinigung sollte mehrmals im Jahr durchgeführt werden als Vorsorge vor Schäden an den Zähnen. Daher empfehlen wir Ihnen, Tarife zu berücksichtigen, die bei der professionellen Zahnreinigung ebenfalls Leistungen vorsehen. Viele Versicherer haben das ebenfalls erkannt und bieten ihren Kunden auch hier attraktive Leistungen.

Worauf Sie bei Kindern achten sollten, haben wir Ihnen hier zusammengefasst: [LINK zu Macht eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder Sinn?]

Keine Wartezeiten oder hohe Zahnstaffel beachten. Einige Versicherer sehen in ihren Tarifen keinerlei Wartezeiten vor, so dass der Versicherte sofort nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung den gesamten Leistungsumfang des Tarifs nutzen kann. In der Regel sind aber Wartezeiten von einigen Monaten oder sogenannte Zahn- oder Leistungsstaffeln für die ersten Versicherungsjahre vorgesehen. Diese begrenzt die Leistungshöhe in den ersten Versicherungsjahren auf festgelegte Summen, die mit den Jahren ansteigen und meist nach drei oder vier Versicherungsjahren komplett entfallen, so dass es dann keine Begrenzungen mehr gibt.

Werden bei der Zahnzusatzversicherung auch kosmetische Behandlungen übernommen?

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt stets ausschließlich die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung. Rein kosmetische Maßnahmen sind nicht abgedeckt. Bei kieferorthopädischen Behandlungen, um beispielweise Zahnfehlstellungen zu korrigieren, ist diese medizinische Notwendigkeit allerdings fast immer gegeben. Hier sehen die Versicherer also Leistungen je nach Tarifauswahl vor.

Was ist mit Regelversorgung und Privatleistung gemeint?

Die Grundversorgung, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auch etwas sperrig Regelversorgung genannt, leistet bei medizinisch notwendigen Behandlungen in der Regel nur für die kostengünstigste Behandlung, die dem medizinischen Zweck noch geeignet erscheint.

Dementsprechend kann man die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse durchaus als Basis-Versorgung bezeichnen.

Beim Zahnersatz beispielsweise gibt es lediglich einen Festzuschuss je nach angeratener Maßnahme. In der Praxis bedeutet dies, dass nur ca. die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten abgedeckt sind und Sie den Rest in aller Regel aus der eigenen Tasche zahlen müssen, wenn Sie über keine Zahnzusatzversicherung verfügen. Selbst bei regelmäßig und vor allem lückenlos geführtem Bonusheft lässt sich der Leistungsanteil der Krankenkasse nur auf ca. 65 % der Kosten erhöhen.

Will der Versicherte einen qualitativ hochwertigeren Zahnersatz, als ihn die Krankenkasse vorsieht, muss er die Mehrkosten ebenfalls komplett selbst tragen. So kommen beim Zahnersatz schnell mehrere Tausend Euro zusammen, die der Patient aus der eigenen Tasche begleichen muss.

Man ist daher gut beraten, wenn man in solchen nicht seltenen Fällen über eine Zahnzusatzversicherung verfügt und die Lücken der gesetzlichen Vorsorge möglich effektiv schließt.

Welche verschiedenen Tarifbausteine sind für mich empfehlenswert?

Grundsätzlich gibt es bei der privaten Zahnzusatzversicherung vier Leistungsbereiche, die auch als Tarifbausteine bezeichnet werden.

Diese sind:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie
  • Zahnreinigung / Prophylaxe
  • Da jeder Versicherte individuelle Anforderungen an seinen Zahnzusatz-Tarif stellt und die Zahngesundheit bei jedem Menschen unterschiedlich sein kann, gibt es keine goldene Regel dafür, welche Tarifbausteine empfehlenswert sind.

    Orientieren Sie sich am besten nach Ihren eigenen Vorstellungen. Was ist Ihnen wichtig? Sie wollen sich vor den hohen Zuzahlungen beim Zahnersatz absichern? Dann wählen Sie einen Zahnersatz Baustein, der eine möglichst hohe Erstattungsquote vorsieht. Sind Kieferorthopädische Maßnahmen für Sie nicht relevant, weil Ihre Zähne keine Fehlstellungen aufweisen? Dann verzichten Sie auf diesen Bestandteil der Tarife.

    Grundlegend empfehlen wir aber für eine hochwertige auch privatärztliche Behandlung beim Zahnarzt, sich mit den Grundbausteinen für Zahnbehandlungen und auch Zahnreinigung auszustatten. Der beste Weg für den Erhalt gesunder Zähne ist die Vorsorge. Die professionelle Zahnreinigung ist hier ein wesentlicher Bestandteil und hat einen großen Einfluss auf Ihre Zahngesundheit, wenn sie regelmäßig durchgeführt wird. Und wenn es dennoch einmal eine Füllung sein muss, dann sollte diese unserer Meinung nach auch qualitativ hochwertig und langfristig verlässlich sein.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Bausteine für Sie empfehlenswert sind, scheuen Sie sich bitte nicht, unsere Experten um Rat zu fragen. Wir stehen Ihnen telefonisch und auch per E-Mail gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie Ihren Wünschen entsprechend zu beraten.

    Welche Kosten werden übernommen?

    Die Kosten, die von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden, hängen von dem von Ihnen gewählten Tarif ab und sind dementsprechend unterschiedlich.

    Je nach Tarif und gewähltem Tarifbaustein bezahlt die Versicherung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigungen oder kieferorthopädische Maßnahmen feste Prozentsätze oder bis zu vorgesehenen Maximalsummen.

    Auch ob rein privatärztliche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach dem gewählten Tarif.

    Dementsprechend sollten Sie sich die Tarifbestandteile nach Ihren Vorgaben zusammenstellen und die für Sie passenden Tarife aus unserem Vergleichsrechner herausfiltern lassen.

    Ob die Behandlungskosten bei einem Privatarzt übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

    Wir empfehlen Ihnen in jedem Falls vor dem Start einer Behandlung den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung, bei der Sie Ihre private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, zur Prüfung vorzulegen. In dem Fall haben Sie Sicherheit darüber, welche Leistungen in welcher Höhe am Ende auch erstatte werden.

    Welchen Bonus bringt mir das Bonusheft der Krankenkasse?

    Mit dem Bonusheft haben die gesetzlichen Krankenversicherer die Möglichkeit, jenen Versicherten einen zusätzlichen Bonus auf den Festzuschuss zu gewähren. Wer regelmäßig und lückenlos jedes Jahr (Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zweimal im Jahr) zur Vorsorge zum Zahnarzt geht und sich sein Bonusheft abstempeln lässt, erhält je nach erreichter Stufe einen Bonus.

    Da die Krankenkassen normalerweise ca. 50 % der Kosten für die sogenannte Regel- oder Grundversorgung übernehmen, ist dieser Bonus berechnet auf Basis dieses Erstattungssatzes. Im Höchstfall beträgt der Bonus 30 % auf diese 50 %, also effektiv 15 % zusätzlich. Wenn normalerweise 50 % der Regelversorgung übernommen wird, kann der Versicherte diesen Prozentsatz demnach auf 65 % erhöhen. Aber selbst das bedeutet, dass die Zuzahlungen beispielsweise bei Zahnersatz immer noch sehr hoch sind.

    Zu beachten: Das Bonusheft muss wirklich lückenlos geführt werden. Wird es in einem Jahr versäumt, die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen, verfällt der Bonus für die anstehende Behandlung.

    Das Gute am Bonusheft ist aber, dass viele private Zahnzusatzversicherungstarife ebenfalls höhere Erstattungssätze vorsehen, wenn das Bonusheft gepflegt wird.

    Werden die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung ebenfalls übernommen?

    Viele Tarife, die wir in unserem Versicherungsvergleich haben, sehen auch die Erstattung der Kosten für die professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe vor. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt hierfür keine Leistungen aus. Im Großteil der Tarife sind die Leistungen auf Höchstbeträge von beispielsweise 200 Euro begrenzt. Dies reicht aber im Normalfall für zwei bis drei Behandlungen aus pro Jahr. Es gibt aber auch Tarife, die unbegrenzt leisten. In vielen Fällen wird die professionelle Zahnreinigung sogar ohne Wartezeiten ab Versicherungsbeginn abgedeckt.

    Habe ich direkt nach Vertragsabschluss vollen Versicherungsschutz? Was hat es mit Wartezeiten auf sich?

    Einige Versicherer sehen in ihren Tarifen keinerlei Wartezeiten vor, so dass der Versicherte sofort nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung den gesamten Leistungsumfang des Tarifs nutzen kann. In der Regel sind aber Wartezeiten von einigen Monaten oder sogenannte Zahn- oder Leistungsstaffeln für die ersten Versicherungsjahre vorgesehen. Diese begrenzt die Leistungshöhe in den ersten Versicherungsjahren auf festgelegte Summen, die mit den Jahren ansteigen und meist nach drei oder vier Versicherungsjahren komplett entfallen, so dass es dann keine Begrenzungen mehr gibt.

    Wartezeiten entfallen aber bei Zahnverletzungen in Folge von Unfällen meist, so dass Sie dann auf den vollen Leistungsumfang zugreifen können.

    Was bedeutet die Zahn- oder Leistungsstaffel für mich?

    Bei vielen Tarifen ist in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn eine Begrenzung der Leistungshöhe pro Versicherungs- oder Kalenderjahr vorgesehen. Meist gilt dies für die ersten vier Jahre der Versicherungsdauer. Das bedeutet nicht, dass keine Erstattungen erfolgen, sondern lediglich, das sich diese Leistungen auf die jeweiligen vorgesehenen Höchstsummen begrenzen.

    Je nach Tarif und Baustein können diese Höchstgrenzen variieren.

    Da einige Versicherer ihre Staffeln nach dem Kalenderjahr ausrichten, gilt bei solchen Verträgen, die beispielsweise im Dezember abgeschlossen werden, schon ab dem folgenden Januar die nächsthöhere Stufe.

    So sieht eine beispielhafte Zahn-/Leistungsstaffel aus:

  • 1. Versicherungsjahr 1.250 Euro
  • 2. Versicherungsjahr 2.000 Euro
  • 3. Versicherungsjahr 3.500 Euro
  • Ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
  • Wir empfehlen Ihnen solche Tarife zu wählen, die bereits in den ersten Versicherungsjahren ausreichende Erstattungssummen vorsehen. Wenn Sie abschätzen können, das Ihre Zähne derzeit gesund und in der nächsten Zeit keine akuten Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung benötigt werden, können Sie dies ebenfalls in Ihre Entscheidung einfließen lassen.